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Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfungen können mehr sein, als nur gesetzliche Pflicht. Welche Vorteile die freiwillige Prüfung bietet, erfahren Sie von unseren Experten!

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.

Dem Wirtschaftsprüfer / vereidigten Buchprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk - wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt - können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden.

Günter Koenig
Vereidigter Buchprüfer

Als vereidigte Buchprüfer stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit. Vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.

Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Gründungsprüfungen
  • Prüfungen anlässlich Umgründungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Sondergutachten

Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Betroffen davon sind insbesondere Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine GmbH's) und Privatstiftungen. Es kann aber auch freiwillig – das heißt ohne rechtliche Verpflichtung – eine Jahresabschlussprüfung durchgeführt werden.

Die Organe einer Gesellschaft haben jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt.

Aufgabe der Wirtschaftsprüfer / vereidigten Buchprüfer ist es, die Buchführung und die Bilanzierung im Hinblick auf gesetzliche Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Das Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes sagt demgemäss nichts über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus, sondern bestätigt, dass die im Jahresabschluss dargestellte wirtschaftliche Lage ein der Realität entsprechendes Bild vermittelt.

Grundsätzlich nicht umfasst ist das Aufdecken von Unterschlagungen oder anderer verbotener Handlungen der Organe des geprüften Unternehmens. Sollte eine Prüfung aber solche Tatsachen zu Tage bringen, besteht natürlich eine Berichtspflicht.

Anzumerken ist auch noch, dass die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfer / vereidigten Buchprüfers in keinem Zusammenhang mit Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden steht.

Die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer / vereidigten Buchprüfer dient damit den sogenannten "Stakeholdern". Gemeint sind alle am Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten (zentral natürlich die Eigentümer, die mit dem Jahresabschluss Berichterstattung über den Einsatz ihres Kapitals erhalten; wichtig ist ein geprüfter Jahresabschluss aber auch für Banken).

Unsere Kanzlei führt Prüfungen zumeist selbst oder je nachdem in Kooperation mit namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch. Für uns besteht dabei der Vorteil je nach Einzelfall auf die Ressourcen großer Prüfungsgesellschaften zurück greifen zu können. Gleichzeitig sind wir aber auch in der Lage, auf die besonderen Probleme mittlerer Unternehmen eingehen zu können. Die lokale Nähe zu unseren Prüfungsmandanten erlaubt darüber hinaus auch, Fragen im Vorfeld einer Prüfung abklären zu können.

Bei der Wirtschaftsprüfung lernen wir im Zuge unserer Tätigkeit ein Unternehmen sehr umfassend kennen. In Verbindung mit unserem durch Weiterbildung ständig ergänztem Fachwissen und Erfahrung bei mittleren Unternehmen sind wir in der Lage, Verbesserungspotential zu erkennen. Dadurch wird der Wert der Prüfung für das geprüfte Unternehmen deutlich erhöht.

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